TENNISVEREIN SCHWERIN-GÖRRIES e.V.
          TENNISVEREINSCHWERIN-GÖRRIES e.V.

Beitrags- und gebührenordnung

Stand: Februar 2017

 

 

1. Beiträge: Beiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren bis spätestens                      31.03.eingezogen.  Entsprechende Einzugsermächtigungen sind dem                      Aufnahmeantrag beizufügen.

 

                                                                       Jahresbeitrag                      

 

Erwachsene:                                            115,- Euro                           

Kinder (bis 18 Jahre):                                70,- Euro                              

Kinder Rabatt:                                            35,- Euro                               

Familienrabatt:                                         200,- Euro                            

Rentner:                                                     95,- Euro

Passive (ruhende) Mitgliedschaft:              20,- Euro

           

Die Rabattbedingungen gelten für Paare und Kinder, deren Elternteile (auch einzeln) ebenfalls in unserem Verein Mitglied der Abteilung Tennis sind. Darüber hinaus gilt der Kinderrabatt nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (vollendet) sowie Jugendliche über 18 Jahre in Ausbildung ohne eigenes Einkommen (Einzelfallnachweis).

 

Bei Aufnahmen in den Verein nach dem 30.06. eines Jahres reduziert sich der Beitrag auf 50 %. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

Anträge auf passive (ruhende) Mitgliedschaft (Aufnahme eines Studiums, Wehr- oder Zivildienst, Schwangerschaft...) sind bis zum 31.12. eines Jahres  ebenfalls in schriftlicher Form einzureichen. Der Zeitraum für passive Mitgliedschaft sollte 2 Jahre nicht überschreiten.

Austrittserklärungen sind bis einschließliich 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich. Mitteilungen über Austritte sind schriftlich einzureichen.

 

2. Arbeitseinsätze

 

Um den in jedem Frühjahr und in geringerem Umfang im Herbst anfallenden Arbeitsanfall bewältigen zu können, sind von jedem Mitglied der Abteilung Tennis Arbeitsstunden durchzuführen.

 

Mindestarbeitsstunden

 

pro Mitglied:         5 Stunden

 

Davon sind mindestens 3 Stunden im Frühjahr, d.h. bis spätestens Ende Mai jeden Jahres, zu erbringen.

 

Von jedem Mitglied wird ein Sicherungseinbehalt in Höhe von 10,00 Euro pro Stunde eingezahlt, der dann bei geleisteten Arbeitsstunden ins nächste Jahr übertragen wird. Eine Rücküberweisung bei über 5 Stunden hinaus erbrachter Arbeitsleistung kann nicht erfolgen.

 

Für nach dem 30.06. eines Jahres aufgenommene Mitglieder gilt diese Regelung erst im Folgejahr.

 

Bei ruhender Mitgliedschaft entfällt der Sicherungseinbehalt.

 

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