Stand: Februar 2017
1. Beiträge: Beiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren bis spätestens 31.03.eingezogen. Entsprechende Einzugsermächtigungen sind dem Aufnahmeantrag beizufügen.
Jahresbeitrag
Erwachsene: 115,- Euro
Kinder (bis 18 Jahre): 70,- Euro
Kinder Rabatt: 35,- Euro
Familienrabatt: 200,- Euro
Rentner: 95,- Euro
Passive (ruhende) Mitgliedschaft: 20,- Euro
Die Rabattbedingungen gelten für Paare und Kinder, deren Elternteile (auch einzeln) ebenfalls in unserem Verein Mitglied der Abteilung Tennis sind. Darüber hinaus gilt der Kinderrabatt nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (vollendet) sowie Jugendliche über 18 Jahre in Ausbildung ohne eigenes Einkommen (Einzelfallnachweis).
Bei Aufnahmen in den Verein nach dem 30.06. eines Jahres reduziert sich der Beitrag auf 50 %. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
Anträge auf passive (ruhende) Mitgliedschaft (Aufnahme eines Studiums, Wehr- oder Zivildienst, Schwangerschaft...) sind bis zum 31.12. eines Jahres ebenfalls in schriftlicher Form einzureichen. Der Zeitraum für passive Mitgliedschaft sollte 2 Jahre nicht überschreiten.
Austrittserklärungen sind bis einschließliich 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich. Mitteilungen über Austritte sind schriftlich einzureichen.
2. Arbeitseinsätze
Um den in jedem Frühjahr und in geringerem Umfang im Herbst anfallenden Arbeitsanfall bewältigen zu können, sind von jedem Mitglied der Abteilung Tennis Arbeitsstunden durchzuführen.
Mindestarbeitsstunden
pro Mitglied: 5 Stunden
Davon sind mindestens 3 Stunden im Frühjahr, d.h. bis spätestens Ende Mai jeden Jahres, zu erbringen.
Von jedem Mitglied wird ein Sicherungseinbehalt in Höhe von 10,00 Euro pro Stunde eingezahlt, der dann bei geleisteten Arbeitsstunden ins nächste Jahr übertragen wird. Eine Rücküberweisung bei über 5 Stunden hinaus erbrachter Arbeitsleistung kann nicht erfolgen.
Für nach dem 30.06.eines Jahres aufgenommene Mitglieder gilt diese Regelung erst im Folgejahr.
Bei ruhender Mitgliedschaft entfällt der Sicherungseinbehalt.
BEITRAGSZAHLUNG 2017 UND IN FOLGE
Liebe Mitglieder des Vereins,
in den letzten Tagen wurden die Beiträge für das Jahr 2017 eingezogen. Dem einen oder anderen wird sicher aufgefallen sein, dass sich am Sicherheitseinbehalt etwas geändert hat. Wer fragt warum, kann sich in der Beitragsordnung Rat holen, die auf der Jahreshauptversammlung 2016 beschlossen wurde
Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde wird ab 2017 demnach 10 Euro fällig, im Maximalfall also 50 Euro. Bislang waren das nur 25 Euro.
Praktikable Beispiele:
Beitrag
2017= 140 Euro
Der Sicherheitseinbehalt überträgt sich bei Leistung aller Stunden immer in das Folgejahr. Sollte jemand bei ordentlicher Kündigung und Leistung aller Stunden aus dem Verein ausscheiden, wird ihm die Sicherheitsgebühr natürlich zurück erstattet.
Euer Vereinsvorstand